Kalkulieren Sie in bestimmten Abständen Ihr unternehmerisches Risiko? Haben Sie schon eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz? Eine physische und eine psychische? Tag täglich müssen Sie mit unterschiedlichen Herausforderungen und Gefahren rechnen. – Lesen Sie hier, weshalb diese Maßnahme für Sie als Unternehmer unabdingbar ist. Zum Schutz Ihres Unternehmens und vor allem auch zum Schutz Ihres Eigentums. Sie erhalten Tipps und Hinweise dafür, die Gefährdungsbeurteilung möglichst zeitnah und vor allem auch gut geplant durchzuführen.
Auf die statistische Entwicklung der Fehltage mit Diagnosen wegen psychischer Erkrankungen in Deutschland hin hat der Gesetzgeber mit einer Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes seit Oktober 2013 reagiert (Artikel 8 ArbSchG § 4 Abs.1, § 5 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 1).
Darin wird jedes Unternehmen, ab einer Betriebsgröße von einem Mitarbeiter, verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auch hinsichtlich Druck, Stress und Erschöpfung durchzuführen. Das Ergebnis und die daraus abgeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu dokumentieren und der Gewerbeaufsicht auf deren Verlangen hin vorzulegen.
Diese Gesetzesnovellierung birgt Haftungsrisiken für den Unternehmer, bietet allerdings gleichzeitig, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), Optionen zur präventiven und betriebswirtschaftlich sinnvollen Gestaltung.
Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen
Die richtige Durchführung erfüllt die gesetzlichen Auflagen gemäß §§ 4-6 ArbschG. Die professionelle Untersuchung physischer und psychischer Gefährdungssituationen und umfasst sieben Bausteine zur Erstellung einer Analyse, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenentwicklung und -umsetzung sowie zur Erfolgskontrolle und ggf. notwendigen Nachjustierung. So initiieren Sie gleichzeitig einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Da die psychischen Belastungsfaktoren für jeden Arbeitsplatztypen bzw. Fachbereich sehr individuell sind, gilt es diese für jeden Bereich separat zu erfragen und zu behandeln. So können Sie und Ihren Mitarbeitenden psychisch gesund bleiben oder gesünder werden und damit zum Unternehmenserfolg beitragen
Oft können die Kosten für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch aktives Einbinden von Krankenkassen, die im Rahmen des Präventionsgesetztes viele Maßnahmen unterstützen, spürbar reduziert werden.
Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, weshalb einige Ihrer Mitarbeitenden gerne im Homeoffice sind und vielleicht auch möglichst lange bleiben möchten? Und weshalb Andere sich nichts sehnlicher wünschen, als wieder in den Betrieb zurück kommen zu dürfen? Erfahren Sie, wer aus Ihrem Team wie tickt!
Das erfahren Sie im nächsten Beitrag!