Telearbeit, Homeoffice oder Mobiles Arbeiten?

Wissen Sie als Führungskraft, welche Risiken aber auch Chancen sich für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mannschaft in diesen neuen Zeiten ergeben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Nutzen Sie mit Ihrem Team die Chance sicher, widerstandfähiger, gestärkter und attraktiver in dieser unruhigen Zeit wahrgenommen zu werden! Dann bleiben Sie ein verlässlicher Partner für Ihre Kunden und Dienstleister und ein attraktiver Arbeitgeber.

Gehören Sie zu den Arbeitgebern, die mit Ihren Mitarbeitenden (BAuA-Arbeitszeitumfrage) bereits vor der Pandemie Telearbeit oder Homeoffice vereinbart hatten? Oder ist Homeoffice erst seit Pandemiebeginn auch bei Ihnen ein wichtiges Thema und an der Tagesordnung?

Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei eher um mobiles Arbeiten. Doch was macht den Unterschied?

Viele vermischen die Begriffe „Telearbeit“, „Homeoffice” und „mobiles Arbeiten”. Es gibt allerdings ein paar wesentliche Unterschiede. Und die erfahren Sie hier.

Telearbeit

… ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ein im Privatbereich des Beschäftigten fest eingerichteter Arbeitsplatz. Die Anforderungen der Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes sind weitgehend deckungsgleich mit den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb (vgl. § 2 Abs. 7 ArbStättV) und ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.

Mobiles Arbeiten

… ist eine sporadische, nicht unbedingt ganztägige Arbeit mit PC oder tragbaren Bildschirmgeräten (z. B. Laptop, Tablet), die weder an das Büro im Betrieb, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist.

Homeoffice

… versteht sich als Sonderform des Mobilen Arbeitens. Es beinhaltet eine zeitweilige Tätigkeit im Privatbereich des Beschäftigten nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber, z. B. unter Nutzung tragbarer IT-Systeme.

Telearbeit ist also rechtlich definiert. Für das Mobile Arbeiten wie auch für das Arbeiten im Homeoffice gibt es deutlich weniger Vorgaben zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze.

Wissen Sie, wie Sie unter diesen Umständen als Arbeitgeber Ihren rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Arbeitszeit nachkommen können?

Haben Sie eine Vorstellung davon, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie dies nicht tun?

Das erfahren Sie in dem nächsten Beitrag …